GisChem

Arsen (Pulver)

Auszug aus:
Datenblatt

Arsen (Pulver): Arbeitsmedizinische Vorsorge

Bei Tätigkeiten mit Arsen ist, sofern eine wiederholte Expo­sition nicht ausgeschlossen werden kann, arbeits­medizi­nische Vorsorge regel­mäßig zu veran­lassen (Pflichtvorsorge).
Dazu können die folgenden DGUV Empfehlungen herangezogen werden:
Arsen und Arsenverbindungen
Falls aufgrund der Gefährdungsbeurteilung das Tra­gen von Atemschutz notwendig ist, ist arbeits­medizinische Vorsorge ggf. nach der DGUV Empfehlung Atem­schutz­geräte durchzuführen.
Falls aufgrund der Gefährdungsbeurteilung Chemikalienschutzhandschuhe mehr als 2 Stunden am Tag getragen werden (Feuchtarbeit), ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten (Angebotsvorsorge, z.B. DGUV Empfehlung Gefährdung der Haut).
Bei Feuchtarbeit von regelmäßig 4 Stunden oder mehr pro Tag ist arbeitsmedizinische Vorsorge regelmäßig zu veranlassen (Pflichtvorsorge, z. B. unter Heranziehung der DGUV Empfehlung Gefährdung der Haut).

Mindeststandards