Staubablagerung und Staubaufwirbelung vermeiden, Staubablagerungen sofort entfernen.
Arbeiten mit Zündgefahr (z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen) nur mit schriftlicher Erlaubnis ausführen.
Die Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen sind in erster Linie auf gefährlichere Stoffe und Brandlasten in dem entsprechenden Arbeitsbereich abzustimmen.
Diese müssen besonders beachtet werden, da die Brandgefahr durch brandfördernde Stoffe wie Natriumnitrit deutlich erhöht wird.
Brandgefahr besteht bereits in Kontakt mit Papier oder Holz.