GisChem

Bariumchlorid

Auszug aus:
Datenblatt

Bariumchlorid: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Bariumchlorid wird auch als Chlorbarium, Salzsaures Barium oder Bariumdichlorid bezeichnet.
Der kristalline, nicht brennbare, farblos bis weiße Feststoff liegt entweder als wasserfreies Anhydrat (CAS Nr. 10361-37-2) oder als Dihydrat (CAS Nr. 10326-27-9) vor.
Das Dihydrat ist bis ca. 50°C stabil und gibt bei weiterem Erhitzen das Kristallwasser ab. Ab ca. 90°C liegt es dann in der wasserfreien Form vor.
Das feuchtigkeitsanziehende Bariumchlorid ist geruchlos und hat einen bitteren Geschmack. Es ist sehr gut löslich in Wasser, aber unlöslich in Alkohol.
Bariumchlorid wird eingesetzt als Salzbadschmelze bei der Härtung von Stahl, als Flussmittel, zum Enthärten von sulfathaltigen Wässern, als Reagenz für den Nachweis von Schwefelsäure und Sulfaten und als Stabilisator für Kunststoffe.
Darüber hinaus wird es zur Herstellung von Blanc fixe (Bariumsulfat), organischen Barium-Salzen und Beizmitteln verwendet.
Schmelzpunkt: 960 °C bis 963 °C
Siedepunkt: 1560 °C
Bariumchlorid
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 0,5 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Der Grenzwert bezieht sich auf den Metall­gehalt als analy­tische Berech­nungs­basis.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 25
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.