GisChem

Cadmium

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Cadmium: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P002 Rauchen verboten P022 Essen und Trinken verbote M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen M017 Atemschutz benutzen

Falls Stäube entstehen sollten, ist die Betriebsanweisung für die Pulverform zu beachten. Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Arbeitsgeräte einsetzen, die Hautkontakt verhindern oder verringern. Arbeitsgeräte einsetzen, die Hautkontakt verhindern oder verringern.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Arbeitskleidung nicht ausschütteln oder abblasen. Verschmutze Kleidung durch den Betrieb reinigen lassen.
Unter Verschluss oder nur für fach­kundige und zuver­lässige Per­sonen zugänglich aufbe­wahren.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!

Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Hautschutz: Hautschutzplan beachten!
Körperschutz: Hautkontakt verhindernde Schutzkeidung!