GisChem

Nichteisenmetall-Verarbeitung

Auszug aus:
Datenblatt

Nichteisenmetall-Verarbeitung: Einstufung GHS

GHS08 GHS07

Gefahr

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. (H302)
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (H317)
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. (H334)
Kann bei Einatmen vermutlich genetische Defekte verursachen. (H341)
Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. (H350i)
Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. (H360F)
Schädigt bei Einatmen Lunge bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372)
Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. (H413)
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. (P261)
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280)
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. (P273)

Die dargestellte Kennzeichnung entspricht den ermittelten Hauptgefahren die bei diesem Verfahren entstehen.
Sie ist als Ergebnis der Gefährdungsermittlung durch einen Arbeitgeber und nicht als chemikalienrechtliche Bewertung zu verstehen.
Auf die Angabe einer formalen GHS-Einstufung wird daher verzichtet.