Bei Stäuben Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Gebinde nicht offen stehen lassen! Beim Ab- und Umfüllen bzw. beim Mischen Staubentwicklung vermeiden. Auf Trockenheit achten, nur trockene Hilfsmittel verwenden. Reaktionsfähige Stoffe fern halten.
Staubablagerung und -aufwirbelung vermeiden! Staubablagerungen sofort entfernen! Von Zündquellen fern halten (z.B. nicht Rauchen, keine offenen Flammen, Erden)! Keinen Staub aufwirbeln. Staubablagerungen nur mit ex-geschützten Industriestaubsaugern aufnehmen. Mit diesen Geräten darf vorher keine Feuchtigkeit aufgenommen worden sein. Nur elektrostatisch ableitfähige Behälter verwenden. Verbindungen zur Erde auch bei Schlauchleitungen und Armaturen nicht unterbrechen. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen nur mit schriftlicher Erlaubnis.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Stäuben vermeiden! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Vor jeder Pause und nach Arbeitsende Hände und andere verschmutzte Körperstellen gründlich reinigen. Nach der Arbeit Hautpflegemittel verwenden! Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren! Arbeitskleidung nicht ausschütteln oder abblasen!
Lagerbedingungen beachten! Keine größeren Gebinde als die Originalbehälter verwenden!
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)
Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Bei Bedarf: gerbstoffhaltige Hautschutzmittel verwenden.
Körperschutz: Staubdichte Schutzkleidung! Arbeitskleidung in EX-Bereichen der Zonen 0, 1, 20 oder 21 nicht wechseln, nicht aus- und nicht anziehen. Ableitfähige Schutzschuhe tragen.