GisChem

Titandioxid (< 1% Partikel mit aerod. Durchmesser < 10 µm)

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Titandioxid (< 1% Partikel mit aerod. Durchmesser < 10 µm): Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

M004 Augenschutz benutzen M010 Schutzkleidung benutzen

Bei Stäuben Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Sack­entleer­geräte ver­wen­den und ent­leerte Säcke in Sack­verdichtungs­an­lage ge­ben.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Stäuben vermeiden! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Arbeits­klei­dung nicht aus­schütteln oder ab­blasen!
Säcke dicht ge­schlos­sen lagern; vor Feuchtig­keit und Was­ser schützen!
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz!
Handschutz: Bei ausschließ­lichem Kontakt: gegen me­cha­nische Bean­spruchung be­schich­tete Hand­schuhe. Bei Bedarf: gerbstoffhaltige Hautschutzmittel verwenden. In Gummi-Mischereien: Handschuhe aus Nitril- oder Butylkautschuk.
Körperschutz: Staub­dichte Schutz­klei­dung!