GisChem

Kupfer(II)-sulfat

Auszug aus:
Datenblatt

Kupfer(II)-sulfat: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Kupfer(II)-sulfat wird auch als Kupfersulfat oder Kupfermonosulfat bezeichnet.
Es handelt sich um ein weißes bis grün-graues, geruchloses, feuchtigkeitsanziehendes kristallines Pulver, welches leicht löslich in Wasser, Methanol und Glycerin, aber unlöslich in Ethanol und anderen organischen Lösemitteln ist.
Kupfer(II)-sulfat wird verwendet zur Herstellung von Kupfer-Verbindungen und Kupferseide, bei der Farbstofffabrikation und Nachbehandlung von Färbungen und in der Fotografie.
Es wird auch eingesetzt als Galvanohilfsstoff, zur Metallfärbung und Kupferstichätzung.
In wasserfreier Form kann es als Trockenmittel eingesetzt werden.
Außerdem wird es als Imprägniermittel, zur Konservierung von Holz und als Fungizid und Algizid verwendet.
Kupfersulfat wird auch als technisches Produkt angeboten, soll aber nur verwendet werden, wenn es mit weniger als 0,1% Nickelsalzen verunreinigt ist, da z.B. Nickelsulfat schwerwiegende Gesundheitsschäden verursachen kann.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf nickelsalzfreies (bzw. mit weniger als 0,1% verunreinigtes) Kupfersulfat.
Für das Pentahydrat des Kupfer(II)-sulfats ist in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Gefahren­potenzials ein geson­der­tes Da­ten­blatt ent­halten.
Der Stoff kann je nach Verwendungsart der Biozid-Verordnung unterliegen.
Die folgenden Informationen beziehen sich aus­schließlich auf die Verwendung in Laboratorien.
Kupfer(II)-sulfat
Grenzwertvorschlag der DFG-Senatskommission, der als Beurteilungsmaßstab herangezogen werden kann: 0,01 mg/m³ gemes­sen in der alveo­len­gängigen Fraktion.
Der Grenzwert bezieht sich auf den Metall­gehalt als analy­tische Berech­nungs­basis.
Emissionsgrenzwerte aus der TA Luft sind im Datenblatt der Branche Chemie angegeben.
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 141
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.