Kupfer(II)-sulfat wird auch als Kupfersulfat oder Kupfermonosulfat bezeichnet.
Es handelt sich um ein weißes bis grün-graues, geruchloses, feuchtigkeitsanziehendes kristallines Pulver, welches leicht löslich in Wasser, Methanol und Glycerin, aber unlöslich in Ethanol und anderen organischen Lösemitteln ist.
Kupfer(II)-sulfat wird verwendet zur Herstellung von Kupfer-Verbindungen und Kupferseide, bei der Farbstofffabrikation und Nachbehandlung von Färbungen und in der Fotografie.
Es wird auch eingesetzt als Galvanohilfsstoff, zur Metallfärbung und Kupferstichätzung.
In wasserfreier Form kann es als Trockenmittel eingesetzt werden.
Außerdem wird es als Imprägniermittel, zur Konservierung von Holz und als Fungizid und Algizid verwendet.
Kupfersulfat wird auch als technisches Produkt angeboten, soll aber nur verwendet werden, wenn es mit weniger als 0,1% Nickelsalzen verunreinigt ist, da z.B. Nickelsulfat schwerwiegende Gesundheitsschäden verursachen kann.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf nickelsalzfreies (bzw. mit weniger als 0,1% verunreinigtes) Kupfersulfat.
Für das Pentahydrat des Kupfer(II)-sulfats ist in GisChem aufgrund des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials ein gesondertes Datenblatt enthalten.
Der Stoff kann je nach Verwendungsart der Biozid-Verordnung unterliegen.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Verwendung in Laboratorien.
Kupfer(II)-sulfat
Grenzwertvorschlag der DFG-Senatskommission, der als Beurteilungsmaßstab herangezogen werden kann: 0,01 mg/m³ gemessen in der alveolengängigen Fraktion.
Der Grenzwert bezieht sich auf den Metallgehalt als analytische Berechnungsbasis.
Emissionsgrenzwerte aus der TA Luft sind im Datenblatt der Branche Chemie angegeben.
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 141
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.