GisChem

Polydimethylsiloxan

Auszug aus:
Datenblatt

Polydimethylsiloxan: Entsorgung

Auch kleine Mengen nicht über die Ka­na­lisation oder Mülltonne entsorgen.
Der sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV bran­chen-, pro­zessart-, herkunfts- oder abfall­ar­ten­spez­ifisch zu­zu­ordnen.
Er ist gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen. Im Folgenden werden mögliche Zuordnungen gegeben:
Siliconhaltige Abfälle, die keine anderen gefährlichen Stoffe enthalten: Ab­fall­schlüssel 070217 (kein Sonderabfall).
Andere Abfälle aus HZVA von Beschichtungsstoffen, die keine gefährlichen Stoffe enthalten: Ab­fall­schlüssel 080199 (kein Sonderabfall).

Mindeststandards