Auch kleine Mengen nicht über die Kanalisation oder Mülltonne entsorgen.
Der sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV branchen-, prozessart-, herkunfts- oder abfallartenspezifisch zuzuordnen.
Er ist gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen. Im Folgenden werden mögliche Zuordnungen gegeben:
Siliconhaltige Abfälle, die keine anderen gefährlichen Stoffe enthalten: Abfallschlüssel 070217 (kein Sonderabfall).
Andere Abfälle aus HZVA von Beschichtungsstoffen, die keine gefährlichen Stoffe enthalten: Abfallschlüssel 080199 (kein Sonderabfall).