GisChem

Kupfer(II)-sulfat

Auszug aus:
Datenblatt

Kupfer(II)-sulfat: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Kupfer(II)-sulfat wird auch als Kupfersulfat oder Kupfermonosulfat bezeichnet.
Es handelt sich um ein weißes bis grün-graues, geruchloses, feuchtigkeitsanziehendes kristallines Pulver, welches leicht löslich in Wasser, Methanol und Glycerin, aber unlöslich in Ethanol und anderen organischen Lösemitteln ist.
Kupfer(II)-sulfat wird verwendet zur Herstellung von Kupfer-Verbindungen und Kupferseide, bei der Farbstofffabrikation und Nachbehandlung von Färbungen und in der Fotografie.
Es wird auch eingesetzt als Galvanohilfsstoff, zur Metallfärbung und Kupferstichätzung.
In wasserfreier Form kann es als Trockenmittel eingesetzt werden.
Außerdem wird es als Imprägniermittel, zur Konservierung von Holz und als Fungizid und Algizid verwendet.
Kupfersulfat wird auch als technisches Produkt angeboten, soll aber nur verwendet werden, wenn es mit weniger als 0,1% Nickelsalzen verunreinigt ist, da z.B. Nickelsulfat schwerwiegende Gesundheitsschäden verursachen kann.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf nickelsalzfreies (bzw. mit weniger als 0,1% verunreinigtes) Kupfersulfat.
Für das Pentahydrat des Kupfer(II)-sulfats ist in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Gefahren­potenzials ein geson­der­tes Da­ten­blatt ent­halten.
Der Stoff kann je nach Verwendungsart der Biozid-Verordnung unterliegen.
Kupfer(II)-sulfat
Grenzwertvorschlag der DFG-Senatskommission, der als Beurteilungsmaßstab herangezogen werden kann: 0,01 mg/m³ gemes­sen in der alveo­len­gängigen Fraktion.
Der Grenzwert bezieht sich auf den Metall­gehalt als analy­tische Berech­nungs­basis.
TA Luft (2021) 5.2.2 Staubförmige anorganische Stoffe, Klasse III: Kupfer und seine Verbindungen, angegeben als Cu (zur Umwelt-VwV von 2021)
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 5 g/h oder die Massenkonzentration 1 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 141
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.