GisChem

Calciumsulfat

Auszug aus:
Datenblatt

Calciumsulfat: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Calciumsulfat wird auch als Anhydrit und je nach Wassergehalt als Hemihydrat (Calciumsulfat-Halbhydrat) oder Gips (Calciumsulfat-Dihydrat) bezeichnet. Alle Formen sind weiße, geruchslose Feststoffe, die in Wasser unlöslich sind.
Anhydrit und Hemiydrat sind feuchtigkeitsanziehend.
Calciumsulfat fällt in großen Mengen in Rauchgasentschwefelungsanlagen an (REA-Gips). Calciumsulfat-Halbhydrat hat große Bedeutung als Stuck- oder Putzgips, beim Abbinden mit Wasser bildet sich Calciumsulfat-Dihydrat.
Weitere Einsatzgebiete sind: Gipsbauelemente wie Gipsbausteine, Gipsplatten, Gipskartonplatten, Abbindeverzögerer in der Zementindustrie, Modell- und Formgips in der keramischen Industrie usw.
Ferner werden Calciumsulfate als Trockenmittel in der Industrie und zum Abdämmen von Strecken im Kohlebergbau verwendet.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf wasserfreies Calciumsulfat (Anhydrit).
Ab ca. 900 °C Zersetzung.
Calciumsulfat
Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basie­rend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichte­un­ab­hängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Über­schreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 6 mg/m³ gemessen in der alveolengängigen Fraktion
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 325
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.