Glossar
Checkliste "Anforderungen des Wasserrechts an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen"
Die folgenden Fragen geben einen Anhaltspunkt, ob im Betrieb weiterer Handlungsbedarf zum sicheren Umgang mit wassergefährdenden Stoffen besteht und ggf. auch die Hilfe von Fachbetrieben, Sachverständigen oder der Rat der zuständigen Unteren Wasserbehörde in Anspruch genommen werden sollte.
1. Sind alle im Betrieb vorkommenden wassergefährdenden Stoffe oder Gemische bekannt (Menge, WGK) und sind die Anlagen dokumentiert?
2. Wurde allen Anlagen eine Gefährdungsstufe zugeordnet (Volumen, WGK)?
3. Sind alle Anlagen dicht, standsicher und gegenüber den zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüssen beständig?
4. Werden austretende wassergefährdende Stoffe schnell und zuverlässig erkannt (Ordnung, Übersichtlichkeit!)?
5. Werden ausgetretene wassergefährdende Stoffe ordnungsgemäß entsorgt (gilt auch für Tropf- und Spritzverluste)?
5. Sind die Flächen, auf denen diese Anlagen stehen, für den enthaltenen Stoff undurchlässig (z.B. keine Schotterflächen bei Lagerung im Freien)?
6. Ist ausreichend Rückhaltevolumen für auslaufende Flüssigkeiten vorhanden (bei Fasslagern 10%, mind. das Volumen des größten Behälters)?
7. Wurden - bei entsprechender Anlagengröße - Fachbetriebspflichten bzw. Sachverständigenprüfungen beachtet?
8. Gibt es eine Betriebsanweisung mit Überwachungs- und Instandhaltungsplan für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen?
9. Wurde der Notfallplan mit den Stellen abgestimmt, die an Sofortmaßnahmen beteiligt sind?
10. Werden die Mitabeiter regelmäßig, mindestens jedoch jährlich, unterwiesen?
Fazit: Wird alles getan, um eine Gefährdung von Gewässern sicher zu vermeiden?