GisChem
 
Seite drucken

Fenster schließen


Glossar



Abschnitt 4.11.1 TRGS 526 (Laboratorien) bzw. DGUV Information 213-850 (Sicheres Arbeiten in Laboratorien)

4.11 Freiwerden von Gasen, Dämpfen und Schwebstoffen

4.11.1 Tätigkeiten im Abzug

(1) Tätigkeiten, bei denen Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe in gefährlicher Konzentration oder Menge auftreten können, dürfen nur in Abzügen ausgeführt werden. Die Frontschieber sind bei solchen Tätigkeiten geschlossen zu halten.

(2) Außerhalb der Abzüge dürfen Tätigkeiten, bei denen Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe in gefährlicher Konzentration oder Menge auftreten können, nur durchgeführt werden, wenn durch geeignete Maßnahmen oder durch die Art der Arbeit sichergestellt ist, dass eine Gefährdung der Beschäftigten durch diese Stoffe ausgeschlossen ist.

Die TRGS 526 können Sie auf der Homepage der BAuA herunterladen.

Die DGUV Information 213-850 enthält zusätzlich zum Text der TRGS weitere Informationen und Handlungshilfen und ist aktuell zu finden unter
www. laborrichtlinien.de .