Glossar
Kleinmengen für die Lagerung gemäß TRGS 510
Kleinmengen gemäß TRGS 510 (2020) sind die maximal erlaubten Mengen an Gefahrstoffen, für die die Einhaltung der allgemeinen Maßnahmen ausreichend ist.
Diese kleineren Mengen dürfen auch außerhalb von Lagern gelagert werden. Die pro Brandabschnitt erlaubten Mengen hängen von der Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie ab, von weniger als 0,5 kg für akut toxische Gase bis zu weniger als einer Tonne für brennbare Flüssigkeiten, die nicht als entzündbar eingestuft sind. Abhängig von der Art und Menge der Gefahrstoffe kommen besondere Brandschutzmaßnahmen und zusätzliche Schutzmaßnahmen hinzu.
Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die als Kleinmenge außerhalb von Lagern gelagert wird, darf 1.500 kg nicht überschreiten. Detaillierte Regelungen sind den jeweiligen Datenblättern zu entnehmen. Die angegebene Menge gilt nicht pro Produkt, sondern für die Summe der Stoffe einer Gefahrenklasse mit Gefahrenkategorie. Sie gelten pro Brand(bekämpfungs)abschnitt / Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit.
Die Maßnahmen zur Zusammenlagerung nach Lagerklassen sind in Lagern erst ab einer Gesamtmenge aller Gefahrstoffe von mehr als 200 kg anzuwenden.