Glossar
LAU
Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen.
Lagern ist das Vorhalten von wassergefährdenden Stoffen zur weiteren Nutzung, Abgabe oder Entsorgung.
Abfüllen ist das Befüllen von Behältern oder Verpackungen mit wassergefährdenden Stoffen.
Umschlagen ist das Laden und Löschen von Schiffen, soweit es unverpackte wassergefährdende Stoffe betrifft, sowie das Umladen von wassergefährdenden Stoffen in Behältern oder Verpackungen von einem Transportmittel auf ein anderes. Zum Umschlagen gehört auch das vorübergehende Abstellen von Behältern oder Verpackungen mit wassergefährdenden Stoffen in einer Umschlaganlage im Zusammenhang mit dem Transport.
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist.
Diese Begriffe werden im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verwendet.