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Glossar



Separatlagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510

Separatlagerung ist eine Getrenntlagerung in unterschiedlichen Lagerabschnitten mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 min.

Gefahrstoffe/Lagergüter dürfen nicht zusammengelagert werden, wenn hierdurch eine Gefährdungserhöhung entsteht.
Die Zusammenlagerungstabelle der TRGS 510 (Ausgabe 2020, Abschnitt 13) stellt dar, für welche Lagerklassenkombinationen eine Separatlagerung vorgeschrieben ist.

Zusätzlich dürfen Gefahrstoffe/Lagergüter nicht zusammengelagert werden, wenn sie unterschiedliche Gefahreneigenschaften aufweisen und verschiedene Sicherheitsmaßnahmen erfordern.
Die Zusammenlagerung ist nicht gestattet, wenn die Gefahrstoffe/Lagergüter
1. unterschiedliche Löschmittel benötigen,
2. unterschiedliche Temperaturbedingungen erfordern,
3. miteinander unter Bildung entzündbarer oder giftiger Gase reagieren oder
4. miteinander unter Entstehung eines Brandes reagieren.