Glossar
Wirksamkeitskontrolle der Absaugung von Holzstaub
gemäß Betriebssicherheitsverordnung §14 und DGUV I 209-044
vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen,
täglich, wöchentlich, monatlich und jährlich.
Tägliche Kontrollen
Erfassungselemente auf augenscheinliche Mängel prüfen.
Rohrleitungen auf augenscheinliche Mängel prüfen.
Flexible Ansaugleitungen auf augenscheinliche Mängel prüfen (Querschnittsverformungen; Löcher; fehlende Erdung).
Abscheideanlage auf augenscheinliche Mängel prüfen.
Eventuell Austragung auf augenscheinliche Mängel prüfen.
Absauggerät/-anlage auf unbekannte Geräusche prüfen.
Öffnen der Schieber bei Maschinenstart prüfen.
Füllstandshöhe in den Sammeltonnen oder der Austragung prüfen und diese nach Bedarf wechseln.
Füllstandshöhe in den Staubbeuteln der Industriestaubsauger prüfen und diese nach Bedarf wechseln.
Wöchentliche Kontrollen
Augenscheinliche Staubansammlung auf den Rohrleitungen entfernen.
Augenscheinliche Staub- oder Späneansammlung unter oder auf der Arbeitsfläche von Maschinen entfernen.
Augenscheinliche Staub- oder Späneansammlung auf Werkstücken, im Lager und auf dem Boden entfernen.
Monatliche Kontrollen
Erfassungselemente auf Beschädigung untersuchen.
Förderleitung auf Beschädigungen (Eindrücke durch Kollisionen; Löcher) untersuchen.
Förderleitungen auf Verstopfungen oder Ablagerungen prüfen (z. B. durch Klopfen).
Filter auf Undichtigkeiten prüfen (Schmauchspuren im Reinluftbereich).
Filter auf Verstopfung prüfen (Kontrolle des Rohluftbereichs).
Funktionsfähigkeit der Abreinigung prüfen.
Funktionsfähigkeit der Austragung prüfen.
Jährliche Kontrollen
Alle täglichen, wöchentlichen und monatlichen Prüfungen durchführen und schriftlich dokumentieren.
Absauganlage auf Funktionsfähigkeit prüfen.
Die Rohrleitungen visuell auf Ablagerungen (z. B. durch Revisionsklappen) prüfen.
Ventilator auf augenscheinliche Beschädigungen kontrollieren.
Antriebsmotor auf Staubablagerungen kontrollieren.
Sofern vorhanden:
Funktionsfähigkeit der Rückluft-/Fortluftumschaltung prüfen.
Funktionsfähigkeit der Reststaubgehaltsüberwachung prüfen.
Funktionsfähigkeit der Schiebersteuerung prüfen.
Funktionsfähigkeit und Abnutzung der Laufräder von Stützventilatoren und rohluftseitig angeordneten Absaugventilatoren prüfen.