GisChem
 
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Glossar



Wahl des geeigneten Atemschutzgerätes

GisChem hilft Ihnen bei der Wahl des geeigneten Atemschutzgerätes durch Angabe eines geeigneten Filters. In Einzelfällen, wenn kein Filter geeignet ist, wird stattdessen ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät empfohlen.
Alle Filtergeräte schützen nicht gegen beliebige Konzentrationen von Stoffen. Daher muss man unbedingt vorab in der Gefährdungsbeurteilung überlegen, welche Konzentrationen sowohl im Normalbetrieb als auch im Schadensfall maximal vorhanden sein können. Außerdem dürfen Gas-Filtergeräte nur bei Gasen eingesetzt werden, deren Durchbruch durch das Filter man durch Geruch wahrnehmen kann.

In GisChem wird bei den Gasfiltern jeweils eine Maximalkonzentrtion für jeden Filter angegeben. Hierbei beziehen sich diese Konzentrationen eigentlich auf ein Prüfgas, sind also nicht bei der entsprechenden Substanz bestimmt. Daher sollte im Grenzfall eher der Filter mit der höheren Konzentrationsangabe verwendet werden.
Die höchstzulässige Konzentration wird nun nicht nur durch das Filter selbst, sondern auch durch das eingesetzte Atemschutzgerät bestimmt.

Zum Beispiel gilt für Xylol (AGW: 100 ppm)

 Atemschutzgerät  Atemschutzfilter Schlussfolgerung 
Vollmaske mit Gasfilter
Grenzkonzentration: 400-facher
Grenzwert, hier also 400x100 ppm
Grenzkonzentration 40.000 ppm


Filter A 3: Konzentrationsgrenze 10.000 ppm 
Filter A 2: Konzentrationsgrenze   5.000 ppm 
Filter A 1: Konzentrationsgrenze   1.000 ppm 
Das Filter begrenzt jeweils die
maximale Einsatzkonzentration,
z.B. beim A3-Filter wäre maximal
10.000 ppm Xylol in der Umge-
bungsluft zulässig.
Halbmaske oder Viertelmaske
mit Gasfilter
Grenzkonzentration: 30-facher
Grenzwert, hier also 30 x 100 ppm
Grenzkonzentration 3.000 ppm


 
Filter A 3: Konzentrationsgrenze 10.000 ppm 
Filter A 2: Konzentrationsgrenze   5.000 ppm 
Filter A 1: Konzentrationsgrenze   1.000 ppm 
              Achtung!
Beim A3- und A2-Filter begrenzt
die max. zulässige Konzentra-
tion des Gerätes die insgesamt
zulässige Konzentration auf
3.000 ppm!
Nur beim A1-Filter begrenzt das
Filter die Einsatzkonzentration auf
1.000 ppm.

Man muss also sowohl die Grenzkonzentration des Atemschutzgerätes als auch die des FIlters kennen; die niedrigere Konzentration bestimmt die Einsatzgrenze.

Für viele Stoffe gibt es keine Grenzwerte, so dass z. B. die Angabe des Vielfaches des Grenzwertes nicht konkret berechenbar ist. Hier ist eine Entscheidung nach Gefährdungsbeurteilung aufgrund Gesamtleckage des Gerätes notwendig. Mann muss also aufgrund der höchstens anzunehmen Gaskonzentration anahnd der Leckagerate berechnen, welche Konzentration der Beschäftigte dann noch einatmet. Anhand ehemaliger Grenzwerte oder arbeitsmedizinischer Überlegungen kann dann beurteilt werden, ob diese Konzentration gering genug ist oder ob weitere Maßnahmen - wie im Zweifel ein umluftunabhängiger Atemschutz - erforderlich sind.

Bei Partikelfiltern gibt es im Gegensatz zu den Gasfiltern keien Angabe einer Maximalkonzentration für den FIlter. Hier sind zusammen mit dem eingesetzten Gerät nur Angaben darüber verfügbar, bis zu welchem Vielfachen des Grenzwertes diese eingesetzt werden dürfen.

Allerdings gibt es abhängig vom Gefährdungspotenzial der eingesetzten Stoffe Mindestanforderungen. So dürfen z. B. bei CMR-Stoffen der Kategorie 1 und 2 und bei atemwegssensibilisierenden Stoffen nur Partikelfilter des Typs P3 benutzt werden. Diese Anforderungen sind in GisChem berücksichtigt.

Bei Kombinationsfiltern müssen sowohl die gasförmigen als auch die partikelförmigen Anteile der Gefahrstoffe berücksichtigt werden, um zu einer Empfehlung eines konkreten Geräts und des notwendigen Filters zu kommen.
Weitere Angaben zum richtigen Einsatz von Atemschutzgeräten finden Sie in der DGUV Regel 112-190 (früher BGR 190) "Benutzung von Atemschutzgeräten".

Die DGUV Regel können Sie herunterladen auf:
www.dguv.de/publikationen oder unter www.arbeitssicherheit.de aus dem DGUV Verzeichnis (DGUV Regeln)