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Glossar



Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen (Befahren von Behältern)  
 
Zu Arbeiten in Behältern und engen Räumen (z.B. Tanks, Silos, Kessel, Apparate, Gräben, Schächte) gehören:
- Reinigungsarbeiten,
- Wartungsarbeiten,
- Instandhaltungsarbeiten,
- Kontrolltätigkeiten (auch das Hineinsehen!),
- Arbeiten bei der Herstellung.
 
Gefährdungen, die in Behältern, Silos und engen Räumen bestehen oder entstehen können, sind z.B.:
- Sauerstoffmangel, z.B. durch Verbrauch des Sauerstoffs durch Oxidationsreaktionen von Rückständen, durch Spülgase, durch unkontrolliertes Eindringen anderer Gase oder Dämpfe,
- Vorhandensein von Gefahrstoffen, z.B. durch Rückstände/Verunreinigungen, unvollständiges Entleeren, zum Entleeren verwendete Gase oder Flüssigkeiten,
- unkontrolliertes Eindringen von Gefahrstoffen, z.B. durch nicht abgetrennte Rohrleitungen, durch außerhalb des Behälters oder engen Raumes verwendete Gefahrstoffe oder auch durch Eindringen von Wasser, z.B. in die Schächte oder Gruben,
- Explosionen, z.B. durch elektrische Betriebsmittel oder Feuerarbeiten wie Schweißen,
- bewegliche Teile oder Einrichtungen (z.B. Rührer),
- Absturzgefahr,
- Nichterkennen, dass es sich um Befahren handelt.
  
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sind z.B.:
- Behälter vollständig Entleeren.
- Behälter abtrennen (z.B. durch Herausnehmen von Zwischenstücken und Setzen von Blinddeckeln oder durch Setzen von geeigneten Steckscheiben).
- Bewegliche Teile oder Einrichtungen (z.B. Rührer, Austragseinrichtungen) gegen Einschalten sichern.
- Systeme mit Lage- oder Bewegungsenergie (z.B. Hydrauliken) absenken oder abbremsen.
- Nur elektrische Betriebsmittel mit Schutzkleinspannung (< 42 V) oder Schutztrennung benutzen.
- Vor dem Befahren die Konzentrationen möglicher Gefahrstoffe und den Sauerstoffgehalt messen.
- Behälter belüften.
- Gegebenenfalls geeigneten Atemschutz benutzen (s.a. Stoff- oder Produktgruppendatenblätter).
- Gegebenenfalls Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz benutzen.
- Persönliche Schutzausrüstung zum Retten bereithalten (z.B. Rettungsgurt), bei Rettung aus Tiefen Rettungshubgerät bereithalten, Rettungskette organisieren.
- Alle Maßnahmen auf dem Erlaubnisschein festhalten.
- Sicherungsposten bereitstellen.
- Durch Aufsichtsführenden die erforderlichen Schutzmaßnahmen kontrollieren.
  
Bei den aufgeführten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen handelt es sich um eine allgemeine zusammenfassende Darstellung. Entsprechend den konkreten arbeitsplatzbezogenen Gegebenheiten ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei ist, meistens durch Freimessen, zu klären, welche Stoffe oder Zubereitungen im Behälter, Silo oder engen Raum vorliegen.
Das Freimessen erfordert Sachkunde; diese bezieht sich auf:
- das Messverfahren,
- die zu messenden Stoffe,
- die betrieblichen Verhältnisse.
Es wird zwischen kontinuierlichen (z.B. mit direktanzeigenden Geräten) und wiederholten Messungen (z.B. mit Prüfröhrchen oder Probenahme und Laboranalyse) unterschieden.
Das Messverfahren hängt von den betrieblichen Verhältnissen ab, z.B.:
- Ist der Behälter vollständig entleert?
- Ist ein Eindringen von Gefahrstoffen möglich?
- Sind Verunreinigungen zu erwarten?
- Kann der Behälter vollständig abgetrennt werden?
 
Mögliche Gefährdungen und Schutzmaßnahmen sind in der DGUV Regel 113-004 (früher BGR/GUV-R 117-1) "Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" beschrieben. Ergänzend sind in der BGI 866-1 bis -13 "Befahren von Behältern" Kleinbroschüren zu verschiedenen Gefährdungen zu finden.

Bezugsquelle für DGUV Regeln und BGI:
Jedermann Verlag
Postfach 103140
69021 Heidelberg
Tel.: 06221 1451-0
Fax: 06221 27870
Online-Bestellung auf http://bgrci.shop.jedermann.de/shop/ im BG RCI-Medienshop.

Download der DGUV Regel auf  www.dguv.de/publikationen unter dem Suchbegriff  "DGUV Regel 113-004" oder auf www.arbeitssicherheit.de aus dem DGUV Verzeichnis (DGUV Regeln)