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Glossar



Feuerwiderstandsfähigkeit (FWF)
 
Ein wesentliches Sicherheitskriterium für Sicherheitsschränke stellt die Feuerwiderstandsfähigkeit dar, die mit einer Brandkammerprüfung ermittelt wird.
Bei Sicherheitsschränken werden nach TRGS 510 Feuerwiderstandsdauern von 20 oder 90 Minuten (FWF 20 bzw. FWF 90) gefordert.
Die sicherheitstechnischen Anforderungen an Sicherheitsschränke gelten als erfüllt, wenn diese die Anforderungen von DIN EN 14470-1 erfüllen.