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Glossar



Hautschutzplan
 
Informationen über Gefährdungsmöglichkeiten der Haut gibt die "Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz" - Auswahl, Bereitstellung und Benutzung (DGUV Information 212-017 - früher BGI/GUV-I 8620). Sie gibt Hinweise für die Auswahl, Beschaffung und Bereitstellung von geeigneten Hautmitteln, beschreibt das Zusammenwirken von Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln mit dem Ziel der Gesunderhaltung der Haut und gibt Hilfen für das Erstellen eines betriebsbezogenen Hautschutz- und Hygieneplans.
Bei der Auswahl der Hautmittel sollte sich der Unternehmer von dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Gesetzlichen Unfallversicherung oder dem Hersteller der Hautmittel beraten lassen.
Die Spender mit den Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln sollten so angeordnet werden, dass die Beschäftigten vor Beginn der Arbeit, nach Pausen und nach der Reinigung der Hände jederzeit Zugriff haben.
Der Hautschutzplan soll den Beschäftigten durch Aushang an zentralen Stellen, an Waschplätzen, direkt am Arbeitsplatz oder im Aufenthaltsraum bekannt gegeben werden und zur Benutzung der Hautmittel auffordern.

Einen Muster-Hand- und Hautschutzplan finden Sie unter:

http://downloadcenter.bgrci.de/resource/downloadcenter/downloads/Gesund-im-Betrieb_Kap_08_H04.doc