GisChem

Hartmetallverarbeitung (Zink und Zinkoxide)

Hartmetallverarbeitung ist ein Teilbereich der Nichteisenmetallverarbeitung.
Hartmetalle sind Legierungen aus metallischen Hartstoffen (Karbide) und einem Bindemetall.
Als Hartstoffe werden überwiegend Wofram, Titan, Tantal, Chrom und andere Karbide verwendet. Als Bindemetall kommen Cobalt, Nickel, Eisen und Nickel-Chrom zum Einsatz.
Hartmetalle werden durch funkenerosive Verfahren (Funkenerodieren), Laserberarbeitung oder spanende Verfahren u.a. Schleifen bearbeitet.
Bei Anwendung von thermischen Verfahren in Gegenwart von Luftsauerstoff ist eine Bildung von oxidischen Metallverbindungen neben Staub anzunehmen.
Dies ist beispielsweise beim Schweißen, thermischen Schneiden, beim Schmelzen und Gießen und beim Schleifen und Trennen von Legierungen mit "Funkenbildung" der Fall.
Neben dem GisChem-Datenblatt sind Datenblätter zu einzelnen Metallen aufgeführt. Diese sollten in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Es ist sinnvoll, für die jeweilige Tätigkeit nur eine Betriebsanweisung zu erstellen und dabei das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung auch hinsichtlich aller eingesetzter Rohstoffe bzw. Legierungsbestandteile zu berücksichtigen.

BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Metall
HartmetallverarbeitungH302-H317-H334-H341-H350i-H360F-H372-H413
Cobalt (Staub)H228-H302-H330-H319-H317-H334-H341-H350-H360F-H372-H410
Nickel(II)-oxidH317-H334-H350i-H372-H413
Eisen (Staub)H228-H251

In der DGUV Information 213-724 "Hartmetallarbeitsplätze - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der GefStoffV" sind konkrete Schutzmaßnahmen zu diesem Herstellungs- und Verarbeitungsprozess beschrieben.
Die TRGS 561 (Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen) gibt für diese Branche ebenfalls etliche Hinweise zu Tätigkeiten, Expositionen und Schutzmaßnahmen.

1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
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