Dibutylzinndilaurat
GEFAHRVerursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (H314)
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (H317)
Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. (H341)
Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. (H360FD)
Schädigt das Immunsystem. (H370)
Schädigt das Immunsystem bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372)
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (H410)
Dibutylzinndilaurat ist eine gelbliche Flüssigkeit mit schwachem Eigengeruch. Sie ist in Wasser unlöslich, in organischen Lösemitteln gut löslich.
CAS-Nummer: 77-58-7
EG-Nummer: 201-039-8
1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der
Gefährdungsbeurteilung nach
GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.