Dichlormethan
ACHTUNGVerursacht Hautreizungen. (H315)
Verursacht schwere Augenreizung. (H319)
Kann vermutlich Krebs erzeugen. (H351)
Kann die Atemwege reizen. (H335)
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (H336)
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. (H373)
Dichlormethan wird auch als Chlormethylen, Chlormethylchlorid, Methylenchlorid, Methylendichlorid, Methylenbichlorid oder Methandichlorid bezeichnet.
Dichlormethan ist eine klare, farblose Flüssigkeit mit süßlichem Geruch. Die Substanz ist in Wasser schwer, in Alkoholen,
Ethern und Ölen leicht löslich.
Gemäß Immissionsschutzrecht darf Dichlormethan nicht beim Betrieb von Chemischreinigungs- und Textilausrüstungsanlagen eingesetzt werden.
Nach REACH-Verordnung darf Dichlormethan in Konzentrationen über 0,1 % seit 2012 nicht mehr als Farbabbeizer in Verkehr gebracht werden, ein Verwendungsverbot für den gewerblichen Verwender besteht seit Juni 2012.
CAS-Nummer: 75-09-2
EG-Nummer: 200-838-9
Index-Nummer: 602-004-00-3
Das
Merkblatt der BG RCI M040 enthält weitere ausführliche Informationen zum Umgang mit Chlorkohlenwasserstoffen und deren Gemischen.
Die DGUV Information 209-088 Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten gibt weitere Hinweise zur
Gefährdungsbeurteilung.
Sie kann auch auf das Reinigen von Maschinen- und Anlagenteilen, z. B. im Rahmen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, angewendet werden.
1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der
Gefährdungsbeurteilung nach
GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.