GisChem

Wasserstoffperoxid


GEFAHR

Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. (H271)
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. (H302 + H332)
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (H314)
Kann die Atemwege reizen. (H335)
Wirkt ätzend auf die Atemwege. (EUH071)

Wasserstoffperoxid wird auch als Hydrogenperoxid oder Wasserstoffsuperoxid bezeichnet und ist eine farb- und geruchlose, sirupöse Flüssigkeit, die mit Wasser vollständig mischbar ist.
CAS-Nummer: 7722-84-1
EG-Nummer: 231-765-0
Index-Nummer: 008-003-00-9

BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Papier
WasserstoffperoxidH271-H302 + H332-H314-H335-EUH071
Wasserstoffperoxid-Lösung, ab 60 %H271-H302 + H332-H314-H335-EUH071
Wasserstoffperoxid-Lösung, ab 50 % bis unter 60 %H272-H302 + H332-H314-H335-EUH071
Wasserstoffperoxid-Lösung, ab 35 % bis unter 50 %H272-H315-H318-H302 + H332-H335
Wasserstoffperoxid-Lösung, ab 8 % bis unter 35 %H272-H302-H318
Wasserstoffperoxid-Lösung, ab 5 % bis unter 8 %H319

1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
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