GisChem

Fluorwasserstoffsäure


GEFAHR

Lebensgefahr bei Verschlucken. (H300)
Lebensgefahr bei Hautkontakt. (H310)
Lebensgefahr bei Einatmen. (H330)
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (H314)
Wirkt ätzend auf die Atemwege. (EUH071)

Fluorwasserstoffsäure wird auch als Flusssäure bezeichnet und ist eine farblose, stechend riechende, stark feuchtigkeitsanziehende, bei Konzentrationen über 70 % stark rauchende Flüssigkeit, die in jedem Verhältnis mit Wasser mischbar ist.
CAS-Nummer: 7664-39-3
EG-Nummer: 231-634-8
Index-Nummer: 009-003-00-1

BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Baustoffe
FluorwasserstoffsäureH300-H310-H330-H314-EUH071
Fluorwasserstoffsäure ab 7 %H300-H310-H330-H314-EUH071
Fluorwasserstoffsäure ab 5 % bis unter 7 %H301-H310-H331-H314-EUH071
Fluorwasserstoffsäure ab 1 % bis unter 5 %H301-H310-H331-H314-EUH071
Fluorwasserstoffsäure ab 0,5 % bis unter 1 %H302-H311-H319
Fluorwasserstoffsäure ab 0,2 % bis unter 0,5 %H302-H312-H319
Fluorwasserstoffsäure ab 0,1 % bis unter 0,2 %H319

1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
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