Trifluoressigsäure
GEFAHRKann gegenüber Metallen korrosiv sein. (H290)
Giftig bei Einatmen. (H331)
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (H314)
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (H412)
Wirkt ätzend auf die Atemwege. (EUH071)
Trifluoressigsäure wird auch als Perfluoressigsäure oder Trifluorethansäure bezeichnet und ist eine farblose, stechend riechende, an der Luft rauchende, feuchtigkeitsanziehende, leicht flüchtige Flüssigkeit.
CAS-Nummer: 76-05-1
EG-Nummer: 200-929-3
Index-Nummer: 607-091-00-1
1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der
Gefährdungsbeurteilung nach
GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.