Tris(1-chlor-2-propyl)phosphat
ACHTUNGGesundheitsschädlich bei Verschlucken. (H302)
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (H412)
Tris(1-chlor-2-propyl)phosphat wird auch als Tris(2-chlorisopropyl)phosphat oder TCPP bezeichnet. Es ist eine farblose, nahezu geruchlose Flüssigkeit. Sie ist in den meisten organischen Lösemitteln löslich, in Wasser jedoch schwer löslich.
CAS-Nummer: 13674-84-5
EG-Nummer: 237-158-7
1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der
Gefährdungsbeurteilung nach
GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.