Dämmstoffe
Zur Wärme- oder Schalldämmung können verschiedene Baustoffe eingesetzt werden.
Mineralwolle-Dämmstoffe kommen in Form von Glaswolle oder Steinwolle zum Einsatz.
Vor 1996 wurde alte Mineralwolle (Faserstäube krebsverdächtig) eingesetzt, ab 2000 nur noch neue Produkte. Bei Mineralwollen, die zwischen 1996 und 2000 eingebaut wurden, kann Krebsverdacht bestehen, hier ist eine Einzelfallprüfung nötig.
Die Informationen gelten für die Verwendung und Verarbeitung sowie den Ausbau von Mineralwollen.
In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 521 - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle - und der DGUV Information 213-031 -Tätigkeiten mit Mineralwolle-Dämmstoffen -
wird das Vorgehen zur
Gefährdungsbeurteilung, Festlegung von Schutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle ausführlich beschrieben.
Die Handlungshilfe der BG BAU
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen fasst den Umgang mit alten Mineralwolle-Dämmstoffen gemäß TRGS 521 praxisorientiert zusammen.
Die TRGS 558 - Tätigkeiten mit Hochtemperaturwolle - beschreibt Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Produkten aus künstlich hergestellten Mineralwollen, die für den Einsatz bei Temperaturen über 600 Grad Celsius geeignet sind.
Das sind zum Beispiel Aluminiumsilikatwollen (ASW Wollen) oder polykristalline Wollen (PSW Wollen). Die oben zur Verfügung gestellten Datenblätter und Betriebsanweisungsentwürfe gelten nicht für diese Hochtemperaturwollen.
weitere Literatur
DGUV Information 209-084 Industriestaubsauger und Entstauber
1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der
Gefährdungsbeurteilung nach
GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.