GisChem

Benzoesäure (BES) (65-85-0)


GEFAHR

Verursacht Hautreizungen. (H315)
Verursacht schwere Augenschäden. (H318)
Schädigt bei Einatmen die Lunge bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372)

Benzoesäure (BES) wird auch als Benzolcarbonsäure, Benzolameisensäure, Phenylcarbonsäure oder Phenylameisensäure bezeichnet und ist ein weißer, als Granulat hellgrauer, leicht charakteristisch riechender Feststoff.
CAS-Nummer: 65-85-0
EG-Nummer: 200-618-2
Index-Nummer: 607-705-00-8
BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Chemie
Benzoesäure (BES)H315-H318-H372
1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
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