GisChem

Acrylamid (Acrylsäureamid)


GEFAHR

Giftig bei Verschlucken. (H301)
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. (H312 + H332)
Verursacht Hautreizungen. (H315)
Verursacht schwere Augenreizung. (H319)
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (H317)
Kann genetische Defekte verursachen. (H340)
Kann Krebs erzeugen. (H350)
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. (H361f)
Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372)

Acrylamid wird auch als Acrylsäureamid, 2-Propenamid, Propenamid, Ethylencarboxamid oder Vinylamid bezeichnet.

CAS-Nummer: 79-06-1
EG-Nummer: 201-173-7
Index-Nummer: 616-003-00-0
BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Labor
AcrylamidH301-H312 + H332-H315-H319-H317-H340-H350-H361f-H372
Acrylamid-Lösung, 40 %H301-H312 + H332-H315-H319-H317-H340-H350-H361f-H372

1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
Acrylsäureamid // BranchenSuchbegriff // Acrylsäureamid