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Dicumylperoxid (DCP) (Cumenperoxid)


ACHTUNG

Erwärmung kann Brand verursachen. (H242)
Verursacht Hautreizungen. (H315)
Verursacht schwere Augenreizung. (H319)
Kann das Kind im Mutterleib schädigen. (H360D)
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (H411)

Dicumylperoxid (DCP) wird auch als 8,8'-Dicumenylperoxid, Bis(1-methyl-1-phenylethyl)peroxid, Diisopropylbenzenperoxid, Cumenperoxid und DCUP bezeichnet.
CAS-Nummer: 80-43-3
EG-Nummer: 201-279-3
Index-Nummer: 617-006-00-X
BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Chemie
Dicumylperoxid (DCP)H242-H315-H319-H360D-H411
1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
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