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4-tert-Butylbrenzcatechin (4-tert-Butyl-brenzcatechin)


GEFAHR

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. (H302 + H312)
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (H314)
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (H317)
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (H411)

4-tert-Butylbrenzcatechin wird auch als p-tert-Butylcatechol, 4-tert-Butylpyrocatechol und TBC bezeichnet.
CAS-Nummer: 98-29-3
EG-Nummer: 202-653-9
BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Chemie
4-tert-ButylbrenzcatechinH302 + H312-H314-H317-H411
1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
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