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Maleinsäureanhydrid (Dioxo-2,5-dihydrofuran)


GEFAHR

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. (H302)
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (H314)
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (H317)
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. (H334)
Schädigt bei Einatmen den Atemtrakt bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372)
Wirkt ätzend auf die Atemwege. (EUH071)

Maleinsäureanhydrid wird auch als Dioxo-2,5-dihydrofuran, cis-Ethylendicarbonsäureanhydrid, cis-Butensäureanhydrid oder 2,5-Furandion bezeichnet.
CAS-Nummer: 108-31-6
EG-Nummer: 203-571-6
Index-Nummer: 607-096-00-9

BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Chemie
MaleinsäureanhydridH302-H314-H317-H334-H372-EUH071
Maleinsäureanhydrid flüssig (geschmolzen)H302-H314-H317-H334-H372-EUH071

1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.

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