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Quecksilberdichlorid (Kieselsäure, amorph)


GEFAHR

Lebensgefahr bei Verschlucken. (H300)
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (H314)
Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. (H341)
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. (H361f)
Schädigt bei Hautkontakt und Verschlucken die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372)
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (H410)

Quecksilberdichlorid wird auch als Quecksilber(II)-chlorid, Quecksilberchlorid, Quecksilberbichlorid oder Sublimat bezeichnet.
Bereits kleinste Mengen Quecksilber können zu Schädigungen des Nerven-, Atmungs-, und Verdauungssystems führen. Deshalb wird der Einsatz von Quecksilber EU-weit in den nächsten Jahren weitreichend eingeschränkt.
CAS-Nummer: 7487-94-7
EG-Nummer: 231-299-8
Index-Nummer: 080-010-00-X
BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Chemie
QuecksilberdichloridH300-H314-H341-H361f-H372-H410
Labor
QuecksilberdichloridH300-H314-H341-H361f-H372-H410
1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.

Seit 2017 ist Deutschland Vertragspartei des Minamata-Übereinkommens der Vereinten Nationen zu Quecksilber.
Die Umsetzung erfolgt in der EU-Quecksilberverordnung (2017/852/EU). Quecksilber und Quecksilberverbindungen werden in der Europäischen Union Schritt für Schritt aus dem Verkehr gezogen.
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