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Salzsäure (E251)


GEFAHR

Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. (H290)
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (H314)
Kann die Atemwege reizen. (H335)

Salzsäure wird auch als Chlorwasserstoffsäure, Hydrogenchlorid oder Chlorwasserstofflösung bezeichnet und ist die wässrige Lösung von Chlorwasserstoff.
CAS-Nummer: 7647-01-0
EG-Nummer: 231-595-7
Index-Nummer: 017-002-01-X

BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Chemie
SalzsäureH290-H314-H335
Salzsäure, ab 25 %H290-H314-H335
Salzsäure, ab 10 % bis unter 25 %H290-H315-H319-H335
Labor
SalzsäureH290-H314-H335
Salzsäure, ab 25 %H290-H314-H335
Salzsäure, ab 10 % bis unter 25 %H290-H315-H319-H335
Leder
SalzsäureH290-H314-H335
Salzsäure, ab 25 %H290-H314-H335
Salzsäure, ab 10 % bis unter 25 %H290-H315-H319-H335
Metall
SalzsäureH290-H314-H335
Salzsäure, ab 25 %H290-H314-H335
Salzsäure, ab 10 % bis unter 25 %H290-H315-H319-H335
Papier
SalzsäureH290-H314-H335
Salzsäure, ab 25 %H290-H314-H335
Salzsäure, ab 10 % bis unter 25 %H290-H315-H319-H335

1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
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