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Kupfer(II)-sulfat (Zinkphosphat)


ACHTUNG

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. (H302)
Verursacht Hautreizungen. (H315)
Verursacht schwere Augenreizung. (H319)
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (H410)

Kupfer(II)-sulfat wird auch als Kupfersulfat oder Kupfermonosulfat bezeichnet. Es gibt die feuchtigkeitsanziehende wasserfreie Form und das Pentahydrat.
Es handelt sich um ein weißes bis grün-graues bzw. blaues (Pentahydrat), geruchloses Pulver, welches in Wasser leicht löslich ist.
Kupfersulfat wird verwendet zur Herstellung von Kupfer-Verbindungen und Kupferseide, bei der Farbstofffabrikation und Nachbehandlung von Färbungen und in der Fotografie.
Es wird auch eingesetzt als Galvanohilfsstoff, zur Metallfärbung und Kupferstichätzung.
Außerdem wird es als Imprägniermittel, zur Konservierung von Holz und als Fungizid und Algizid verwendet, wobei je nach Verwendungsart die Biozid-Verordnung zu beachten ist.
Kupfersulfat wird auch als technisches Produkt angeboten, soll aber nur verwendet werden, wenn es mit weniger als 0,1% Nickelsalzen verunreinigt ist, da z.B. Nickelsulfat schwerwiegende Gesundheitsschäden verursachen kann.

CAS-Nummern: 7758-98-7, 7758-99-8
EG-Nummer: 231-847-6
Index-Nummer: 029-004-00-0
BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Chemie
Kupfer(II)-sulfatH302-H315-H319-H410
Kupfer(II)-sulfat, PentahydratH302-H318-H400-H410
Holz
Kupfer(II)-sulfat, PentahydratH302-H318-H400-H410
Labor
Kupfer(II)-sulfatH302-H315-H319-H410
Kupfer(II)-sulfat, PentahydratH302-H318-H400-H410
Metall
Kupfer(II)-sulfat, PentahydratH302-H318-H400-H410

1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
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