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Mycophenolsäure (4-Nonylphenol)


GEFAHR

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. (H302)
Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. (H341)
Kann das Kind im Mutterleib schädigen. (H360D)
Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372)
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (H410)

Mycophenolsäure wird auch als Mycophenolinsäure oder MPA bezeichnet und ist ein weißer bis weiß-gelber, kristalliner Feststoff, der nicht in Wasser, aber sehr gut in Ethanol, Methanol und Toluol, sowie mäßig in Diethylether und Chloroform löslich ist.
CAS-Nummer: 24280-93-1
EG-Nummer: 246-119-3
BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Chemie
MycophenolsäureH302-H341-H360D-H372-H410
Labor
MycophenolsäureH302-H341-H360D-H372-H410
1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
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