GisChem

Eisen-II-chlorid (Aerosolpackungen)


GEFAHR

Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. (H290)
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. (H302)
Verursacht Hautreizungen. (H315)
Verursacht schwere Augenschäden. (H318)

Eisen-II-chlorid wird auch als Eisenchloruer, Eisenchlorür, Eisendichlorid oder Ferrochlorid bezeichnet.
In der technischen Form liegt Eisen-II-chlorid einerseits als Gemisch mit anderen Salzen, insbesondere Nickel-II-chlorid, vor und wird andererseits häufig zusammen mit Salzsäure als wässrige Lösung angeboten.
Aufgrund des Gehalts an Nickel-II-chlorid ist das technische Eisen-II-chlorid zusätzlich als hautsensibiliserend eingestuft.
CAS-Nummern: 13478-10-9, 7758-94-3
EG-Nummer: 231-843-4

BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Chemie
Eisen-II-chloridH290-H302-H315-H318
Eisen-II-chlorid (technisch)H290-H302-H315-H318-H317
Eisen-II-chlorid-Lösung bis 30 %, Salzsäure unter 10 %H290-H302-H315-H318
Eisen-II-chlorid-Lösung (technisch) bis 30 %, Salzsäure unter 10 %H290-H302-H315-H318-H317
Metall
Eisen-II-chloridH290-H302-H315-H318
Eisen-II-chlorid (technisch)H290-H302-H315-H318-H317
Eisen-II-chlorid-Lösung bis 30 %, Salzsäure unter 10 %H290-H302-H315-H318
Eisen-II-chlorid-Lösung (technisch) bis 30 %, Salzsäure unter 10 %H290-H302-H315-H318-H317
Papier
Eisen-II-chloridH290-H302-H315-H318
Eisen-II-chlorid (technisch)H290-H302-H315-H318-H317
Eisen-II-chlorid-Lösung bis 30 %, Salzsäure unter 10 %H290-H302-H315-H318
Eisen-II-chlorid-Lösung (technisch) bis 30 %, Salzsäure unter 10 %H290-H302-H315-H318-H317

Die fehlenden Datenblätter und Betriebsanweisungsentwürfe (erkennbar am Baustellenschild) finden Sie hier bis zum 4. Quartal 2024.
1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
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