GisChem

Kohlendioxid


ACHTUNG

Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. (H280)

CAS-Nummer: 124-38-9
EG-Nummer: 204-696-9

Als verflüssigtes Gas ist Kohlendioxid in Druckbehältern im Handel erhältlich.
Kohlendioxid wird vielen Getränken zugesetzt, es wird in der Kältetechnik zum Verflüssigen von Gasen, als Feuerlöschmittel und als Schutzgas beim Schweißen verwendet.
Weiterhin benötigt man es zur Herstellung von Carbonaten, Harnstoff oder Salicylsäure.
Kohlendioxid sammelt sich in tiefergelegenen Bereichen an und hält sich dort beständig.

Kohlendioxid als Treibmittel wird bei der Herstellung von Polyurethan-Schaumstoffen, insbesondere von Weichschäumen, wie z.B. Formschaumstoffen durch die Umsetzung von Isocyanten mit Wasser gebildet.

Trockeneis ist Kohlendioxid in fester Form.
Es ist in Blöcken, in Scheiben geschnitten, als Trockeneis-Pellets, Trockeneis-Nuggets oder als Trockeneis-Schnee im Handel, abgepackt in Cryobags oder auch lose zu verwenden.
Verwendung findet es zur Transportkühlung von Lebensmitteln, zum Kaltschrumpfen von Maschinenteilen sowie beim Entgraten von Gummi- und Weichplastikformteilen.
Bei direkter Berührung mit der Haut führt Trockeneis zu Kälteverbrennungen.

Kohlendioxid wird auch als Löschmittel in tragbaren Feuerlöschern und ortsfesten Feuerlöschanlagen verwendet.

BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Metall
Kohlendioxid, DruckgasH280
Kohlendioxid in ortsfesten FeuerlöschanlagenH280

Ausführliche Informationen zu Gasen: Die TRGS 407 Tätigkeiten mit Gasen Gefährdungsbeurteilung
beschreibt die Vorgehensweise bei der Informationsermittlung sowie gasspezifische Schutzmaßnahmen.
www.bgrci.de/gase-unter-druck ist das Informationsportal Gase unter Druck im Fachwissenportal der BG RCI.

Die DGUV Information 205-026 beschreibt Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen. Sie gibt konkrete Hilfestellungen zu Planung, Betrieb, Wartung und Prüfung.
Die DGUV Information 205-034 Einsatz von Kohlendioxid-Feuerlöschern in Räumen enthält neben einem Ablaufschema zur Gefährdungsermittlung auch Handlungsanleitungen zum richtigen Verhalten beim Löscheinsatz.

Die DGUV Information 213-115 Tätigkeiten mit Trockeneis beschreibt Gefährdungen und Schutzmaßnahmen in Zusammenhang mit der Herstellung, Lagerung und Verwendung von Trockeneis.
Neben grundsätzlichen Informationen zum Thema werden einige spezielle Tätigkeitsbereiche näher beleuchtet, wie z.B. die Zustellung durch Post- und Kurierdienste oder die Auslieferung von Tiefkühlwaren.
Die Behandlung von Erste Hilfe-Maßnahmen, Messtechnik und der Lagerung von Kohlendioxid zur Trockeneisproduktion vervollständigen diese DGUV Information.

Zusätzliche, kurz zusammengefasste Informationen finden sich in folgenden Schriften des Fachbereichs Handel und Logistik der DGUV:
Gefährdungen beim Einsatz von Trockeneis als Kühlmittel, Teil 1 Allgemeine-informationen (FBHL-016) , Teil 2 Trockeneis beim Transport (FBHL-017), Teil 3 Handhabung bei Konfektionierung und Lagerung (FBHL-018).
Sie helfen bei der Ermittlung von Gefährdungen für die Beschäftigten und der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen und enthalten auch Praxisbeispiele.
FBHL-016
FBHL-017
FBHL-018

Die Schrift FBRCI-102 - Mit Trockeneis gekühlte Impfstoffe sicher transportieren - zeigt die Gefährdungen beim Verpacken, Transportieren und Entladen von mit Trockeneis gekühlten Impfstoffen sowie die sichere Ausübung der Tätigkeiten.
FBRCI-102

1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
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