GisChem

Oxalsäure (Ethancarbonsäure)


GEFAHR

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. (H302 + H312)
Verursacht schwere Augenschäden. (H318)

CAS-Nummer: 144-62-7
EG-Nummer: 205-634-3
Index-Nummer: 607-006-00-8
Oxalsäure wird auch als Ethandisäure oder Kleesäure bezeichnet.

BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Chemie
OxalsäureH302 + H312-H318
Holz
OxalsäureH302 + H312-H318
Leder
OxalsäureH302 + H312-H318
Metall
OxalsäureH302 + H312-H318

1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.

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