GisChem

Chlor (Anthiumdioxid)


GEFAHR

Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. (H270)
Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. (H280)
Lebensgefahr bei Einatmen. (H330)
Verursacht Hautreizungen. (H315)
Verursacht schwere Augenreizung. (H319)
Kann die Atemwege reizen. (H335)
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (H410)
Wirkt ätzend auf die Atemwege. (EUH071)

Chlor wird auch als Chlorgas bezeichnet.
CAS-Nummer: 7782-50-5
EG-Nummer: 231-959-5
Index-Nummer: 017-001-00-7
Es ist ein gelbgrünes, stechend riechendes Gas, das in Wasser mäßig löslich ist.
Chlor ist eines der reaktionsfähigsten Elemente. Mit den meisten Stoffen reagiert es schon bei Raumtemperatur unter großer Wärmeentwicklung. Begünstig werden diese Reaktionen noch durch die Anwesenheit von Feuchtigkeit.
Der Stoff ist eines der wichtigsten Grundprodukte in der chemischen Industrie. Es wird hauptsächlich zur Herstellung von Vinylchlorid und PVC verwendet.
Es dient aber auch zur Produktion von anderen organischen sowie anorganischen Chlorverbindungen.
BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Chemie
ChlorH270-H280-H330-H315-H319-H335-H410-EUH071

1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.

Das Merkblatt M 020 Chlor der BG RCI enthält ausführliche Informationen zu Chlor, zu Schutzmaßnahmen und zum richtigen Umgang.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Notfallprävention und -bewältigung.Das Merkblatt enthält dabei nicht nur reine Handlungsanleitungen, sondern begründet diese auch mit konkreten Folgen oder Effekten.

Die DGUV I 203-086 Chlorung von Trinkwasser gibt eine Handlungshilfe für Arbeiten mit Chlorierungseinrichtungen und -chemikalien.
Zur Trinkwasserdesinfektion werden technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen beschrieben und Hinweise zum Betrieb von Anlagen und zur Einrichtung von Räumen gegeben.

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