GisChem

Bleichmittel für Holz (Batteriesäure)

Als Bleichmittel für Holz wird meist eine Lösung von Wasserstoffperoxid, manchmal gemischt mit Salmiakgeist (Ammoniaklösung) verwendet.
Zum Aufhellen gerbstoffreicher Hölzer kommen gelegentlich Säuren (z. B. Oxalsäure, Zitronensäure) zur Anwendung. Oxalsäure sollte grundsätzlich nicht verwendet werden, da sie gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt ist.
Ein Ersatz durch Zitronensäure sollte geprüft werden.

Bei direktem Kontakt sind wegen der gesundheitsgefährdenden oder ätzenden Wirkung dieser Substanzen die Haut, Augen und Schleimhäute besonders gefährdet. Die Dämpfe können Augen und Atemwege reizen.
Bei der Verarbeitung müssen Schutzhandschuhe (z. B. Nitril) und Schutzbrille (mit Seitenschutz) getragen werden.
Atemschutz K2 (Kennfarbe grün) kann beim Einsatz ammoniakhaltiger Produkte notwendig sein.

Wasserstoffperoxid reagiert heftig unter Wärmeentwicklung und kann z.B. Putzlappen oder Sägemehl entzünden. Bei unkontrollierter Reaktion besteht Explosionsgefahr.
Wasserstoffperoxid greift Metalle an.

Zur Verarbeitung immer die Anwendungshinweise der Hersteller beachten!

Mittel auf Basis Hypochlorit haben ebenfalls bleichende Wirkung. Da sie als Bakterizid, Fungizid und Algizid zur Reinigung und Desinfektion dienen, sind in GisChem hierfür weitere Datenblätter vorhanden.

BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Holz
Wasserstoffperoxid-Lösung, ab 35 % bis unter 50 %H272-H315-H318-H302 + H332-H335
Wasserstoffperoxid-Lösung, ab 8 % bis unter 35 %H272-H302-H318
Wasserstoffperoxid-Lösung, ab 5 % bis unter 8 %H319
AmmoniaklösungH290-H314-H335-H400
Ammoniaklösung, ab 10%H290-H314-H335-H400
Ammoniaklösung, ab 5% bis unter 10%H290-H314-H335
OxalsäureH302 + H312-H318
ZitronensäureH319-H335

1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.

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