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Natriumhydrogensulfid (Chlorperoxid)


GEFAHR

Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. (H290)
Giftig bei Verschlucken. (H301)
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (H314)
Sehr giftig für Wasserorganismen. (H400)
Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. (EUH031)
Wirkt ätzend auf die Atemwege. (EUH071)

Natriumhydrogensulfid wird auch als Natriumbisulfid, Natriummercaptan, Natriumhydrosulfid oder Natriumsulfhydratbezeichnet.
Es wird als Enthaarungsmittel beim Äschern von Häuten in der Lederindustrie und zur Herstellung vonSchwefelfarben, schwefelhaltigen Polymeren und weiterer Schwefelverbindungen wie z. B. Natriumthiosulfatoder Thioharnstoff verwendet.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die beschriebenen Gefahren und Maßnahmenbeziehen sich auf den Feststoff mit 25 % Kristallwasser und eine 40 % ige Lösung.
Wasserfreies Natriumhydrogensulfid ist selbstentzündlich, deshalb nicht eintrocknen lassen!
CAS-Nummern: 16721-80-5, 207683-19-0
EG-Nummer: 240-778-0

BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Chemie
NatriumhydrogensulfidH290-H301-H314-H400-EUH031-EUH071
Natriumhydrogensulfidlösung, 40 %H290-H301-H314-H400-EUH031-EUH071
Leder
NatriumhydrogensulfidH290-H301-H314-H400-EUH031-EUH071
Natriumhydrogensulfidlösung, 40 %H290-H301-H314-H400-EUH031-EUH071

1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
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