GisChem

Natriumdisulfit (Natriumpyrosulfit)


GEFAHR

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. (H302)
Verursacht schwere Augenschäden. (H318)
Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. (EUH031)

Natriumdisulfit wird auch als Dinatriumdisulfit, Natriummetabisulfit, Natriumpyrosulfit oder E223 bezeichnet.
Es handelt sich um weiße oder gelblich-weiße Kristalle, die stechend nach Schwefeldioxid riechen.
Es wird in der Färberei zum Bleichen, Desinfizieren und Konservieren verwendet. In der Gerberei dient es zum Entkälken der Blößen und zur Reduktion von Dichromat.
CAS-Nummer: 7681-57-4
EG-Nummer: 231-673-0
Index-Nummer: 016-063-00-2

BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Chemie
NatriumdisulfitH302-H318-EUH031
Leder
NatriumdisulfitH302-H318-EUH031

1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
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