GisChem

Natriumsulfid (Hydrat) (Bleiweiß)


GEFAHR

Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. (H290)
Giftig bei Verschlucken oder Hautkontakt. (H301 + H311)
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (H314)
Sehr giftig für Wasserorganismen. (H400)
Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. (EUH031)
Wirkt ätzend auf die Atemwege. (EUH071)

Natriumsulfid (Hydrat) wird auch als Schwefelnatrium, Natriummonosulfid oder Dinatriumsulfid bezeichnet.
Es wird zum Beispiel als Enthaarungsmittel in der Gerberei und zur Herstellung von Schwefel-Farbstoffen und organischen Sulfiden verwendet.
Wasserfreies Natriumsulfid ist über die in GisChem angegebene Einstufung hinaus noch selbstentzündlich.
CAS-Nummern: 27610-45-3, 1313-82-2, 1313-83-3, 1313-84-4
EG-Nummer: 215-211-5
Index-Nummer: 016-009-00-8

BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Chemie
Natriumsulfid (Hydrat)H290-H301 + H311-H314-H400-EUH031-EUH071
Leder
Natriumsulfid (Hydrat)H290-H301 + H311-H314-H400-EUH031-EUH071

1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
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