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bleihaltige Beschichtungen (PUR-Lack (wasserverdünnbar))

Entfernen bleihaltiger Beschichtungen auf Holz

Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) - Abbeizverfahren für das Entfernen bleihaltiger Beschichtungen auf Holz und die Vorbereitung für die anschließende Neubeschichtung im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen auf Baustellen

Beim Bearbeiten von Altbeschichtungen auf Bauteilen aus Holz, beispielsweise im Denkmalschutz, können bleihaltige Stäube entstehen, die eine Belastung für die Beschäftigten darstellen.
Bleiweiß wurde unter verschiedenen Handelsbezeichnungen wie Kremser Weiß, Schieferweiß und Holländerweiß bis in die 60er Jahre (ehemalige DDR bis Mitte der 80er) des 20. Jahrhunderts als Zusatz in Lacken verwendet.
Je nach baulichem Zustand der zu restaurierenden Teile kann es erforderlich sein, die Altanstriche restlos zu entfernen.

Das VSK "Abbeizverfahren" beschreibt ein Abbeiz- und Beschichtungsverfahren, das eine staubarme Bearbeitung bleibelasteter Altbeschichtungen auf Holz unter Einhaltung der Anforderungen der TRGS 505 "Blei" ermöglicht.
Es besteht insbesondere aus den folgenden Verfahrensschritten:
- Vorbereiten der Baustelle
- Auftragen des pastösen Abbeizers mittels Flachpinsel oder Rolle; bei Bedarf Einwickeln der eingepinselten Bauteile mittels Frischhaltefolie
- Abnahme der pastös gebundenen Farbschichten von Hand mit Schaber, Profileisen, Ziehklinge usw.
- Manuelle feuchte Nachreinigung der Oberfläche mit Schwamm oder Messingbürsten zur Entfernung von Abbeizrückständen
- Direkt nach der Trocknung der Oberfläche manuelles Auftragen einer Grundierung (dient durch optischen Kontrast zur Ursprungsoberfläche auch als Maskierung)
- Glätten der neu aufgebrachten Grundierung mit feuchtem Faservlies
Danach kann die Oberfläche weiterbearbeitet werden (z.B. lackiert).

Es sind Ergebnisse von Messungen von bleihaltigen Stäuben sowie von Inhaltsstoffen des eingesetzten Abbeizers beschrieben, weiterhin Ergebnisse von begleitendem Biomonitoring.
Die Messungen belegen, dass bei fachgerechter Anwendung des VSKs die aktuell bestehenden Luftgrenzwerte sowohl für das Blei als auch für die Komponenten aus dem Abbeizer sicher unterschritten werden.
Gemäß TRGS 402 (inhalative Exposition), Abschnitt 5, lassen die Messergebnisse den Befund "Schutzmaßnahmen ausreichend" zu.
Der Arbeitgeber muss bei seiner Gefährdungsbeurteilung zunächst einen Abgleich mit den beschriebenen Kriterien machen.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann das VSK angewendet und auf die Ergebnisse der vorgenannten Expositionsmessungen für die inhalative Exposition zurückgegriffen werden.
Im Rahmen der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen und der Wirksamkeitskontrolle erfüllt sind.
Es sind keine weiteren Expositionsermittlungen erforderlich.

In der TRGS 420 ist die aktuelle Verknüpfung zum VSK: http://www.risan.cc/count_files/dl-counter/download/vsk_abbeizverfahren.PDF.
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