GisChem

Tätigkeiten mit Metallen (1313-99-1)

Bei folgenden Tätigkeiten in verschiedenen Branchen kann es eine Exposition gegenüber krebserzeugenden Metallen geben.
Die folgenden Datenblätter beschreiben zu diesen Verfahren die jeweiligen Schutzmaßnahmen.

BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Metall
Roheisen- und StahlerzeugungH302-H317-H334-H341-H350i-H360F-H372-H413
Nichteisenmetall-ErzeugungH302-H317-H334-H341-H350i-H360F-H372-H413
Nichteisenmetall-VerarbeitungH302-H317-H334-H341-H350i-H360F-H372-H413
HartmetallproduktionH302-H317-H334-H341-H350i-H360F-H372-H413
HartmetallverarbeitungH302-H317-H334-H341-H350i-H360F-H372-H413
Galvanotechnische und chemische OberflächenbehandlungH330-H310-H314-H317-H341-H350i-H360F-H372-H413
Additive Fertigung, 3-D-DruckH228-H302-H317-H334-H341-H350i-H360F-H372-H413
Additive Fertigung (ohne Einsatz von krebserzeugenden Metallen)H228-H261

1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
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