Nichteisenmetall-Erzeugung
Unter Nichteisenmetallherstellung wird die Erzeugung von (NE-Metallen) aus Primärrohstoffen (Erze und Schlacken) in Primärhütten und aus Vorlegierungen in Sekundärhütten bzw. Schmelzbetrieben verstanden.
Neben dem GisChem-Datenblatt zur Nichteisenmetallherstellung sind Datenblätter zu einzelnen Metallen aufgeführt. Diese sollten in der
Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Es ist sinnvoll, für die jeweilige Tätigkeit nur eine Betriebsanweisung zu erstellen und dabei das Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung auch hinsichtlich aller eingesetzter Rohstoffe bzw. Legierungsbestandteile zu berücksichtigen.
In der
DGUV-Regel 109-604 sind konkrete Schutzmaßnahmen zu diesem Herstellungs- und Verarbeitungsprozess beschrieben.
Die TRGS 561 (
Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen) gibt für diese Branche ebenfalls etliche Hinweise zu Tätigkeiten, Expositionen und Schutzmaßnahmen.
1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der
Gefährdungsbeurteilung nach
GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
Die fehlenden Datenblätter und Betriebsanweisungsentwürfe (erkennbar am Baustellenschild) finden Sie hier bis zum 4. Quartal 2024.