Roheisen- und Stahlerzeugung
Zur Herstellung von Stahl dienen zwei gängige Verfahren: die Hochofenroute, in der Roheisen durch Reduktion von Eisenerz erzeugt und anschließend zu Rohstahl weiterverarbeitet wird, sowie das Elektrostrahlverfahren.
Aus Sicht des Arbeitsschutzes sind insbesondere die Herstellung oder Bearbeitung legierter Stähle aufgrund ihres Gehalts an Chrom, Cobalt und Nickel von Bedeutung.
Ebenfalls besteht bei Arbeitsschritten im Zusammenhang mit Schrott die Gefahr einer Bleiexposition sowie bei Einsatz von Flussspat als Schlackenbildner das Risiko einer Flusssäure Exposition.
Neben dem GisChem-Datenblatt zur Roheisen- und Stahlerzeugung sind Datenblätter zu einzelnen Metallen aufgeführt. Diese sollten in der
Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Bei Transportvorgängen im Rahmen der Roheisen- und Stahlerzeugung und insbesondere bei der Stahlbearbeitung können Stäube freigesetzt werden, die je nach Legierung verschiedene krebserzeugende Metalle enthalten.
Für die
Gefährdungsbeurteilung sind daher hier zusätzlich Datenblätter zu diesen Metallstäuben aufgeführt. Für eine jeweilige Tätigkeit, bei der Stäube freigesetzt werden können, ist eine Betriebsanweisung zu erstellen.
Dabei muss das Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung auch hinsichtlich aller eingesetzter Rohstoffe bzw. Legierungsbestandteile berücksichtigt werden.
In der
DGUV-Regel 109-601 sind konkrete Schutzmaßnahmen zu diesem Herstellungs- und Verarbeitungsprozess beschrieben.
Die TRGS 561 (
Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen) gibt für diese Branche ebenfalls etliche Hinweise zu Tätigkeiten, Expositionen und Schutzmaßnahmen.
1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der
Gefährdungsbeurteilung nach
GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
Die fehlenden Datenblätter und Betriebsanweisungsentwürfe (erkennbar am Baustellenschild) finden Sie hier bis zum 4. Quartal 2024.